Verwaltungsgebühr:
Für jede Bewerbung zu einer Eignungsprüfung ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € zu überweisen. Eine Barzahlung an der AdDK ist nicht möglich.
| Empfänger: | Akademie der Darstellenden Künste |
| Kontonummer: | 1 001 203 734 |
| Bankleitzahl: | 120 300 00 |
| Bankinstitut: | DKB BANK |
| Verwendungszweck: | Fachrichtung + Ihr Name |
Der entsprechende Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Ausbildungsgebühren: Musical
Die Kosten Ihrer Ausbildung werden über die Erhebung von Ausbildungsgebühren finanziert.
Die Ausbildungsgebühren betragen 2.760,00 € je Halbjahr, bei monatlicher Zahlungsweise 460,00 € über die gesamte Ausbildungsdauer von 4 Jahren.
Für Verwaltungs-/Fixkosten, Materialien usw. berechnen wir Ihnen monatlich 25,00 €.
Ausbildungsgebühren: Schauspiel
Die Kosten Ihrer Ausbildung werden über die Erhebung von Ausbildungsgebühren finanziert.
Die Ausbildungsgebühren betragen 2.190,00 € je Halbjahr, bei monatlicher Zahlungsweise 365,00 € und beinhalten mindestens 1.980 Unterrichtseinheiten über die gesamte Ausbildungsdauer von 3 Jahren.
Für Verwaltungs-/Fixkosten, Materialien usw. berechnen wir Ihnen monatlich 25,00 €.
Ausbildungsgebühren: Theaterpädagogik
Die Kosten Ihrer Ausbildung werden über die Erhebung von Ausbildungsgebühren finanziert.
Die Ausbildungsgebühren betragen 2.190,00 € je Halbjahr, bei monatlicher Zahlungsweise 365,00 € und beinhalten mindestens 1.980 Unterrichtseinheiten über die gesamte Ausbildungsdauer von 3 Jahren.
Für Verwaltungs-/Fixkosten, Materialien usw. berechnen wir Ihnen monatlich 25,00 €.
BAfÖG-Berechtigung
Die Akademie ist BAfÖG-berechtigt gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 BAfÖG (Bundesausbildungsförderungsgesetz).
Es handelt sich um eine Ausbildungsförderung, die nicht zurückgezahlt werden muss.
Erziehungsberechtigte von Schülern sind kindergeldberechtigt. Wenn sie die Ausbildung privat finanzieren, können die Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.